Wohnen mit der GNSG

Als größter Immobilienspezialist in der Region möchten wir die hohe Lebensqualität in der Wesermarsch erhalten und fördern. Unsere Wohn- und Gewerbebauten orientieren sich daher an den Anforderungen ihrer Nutzer – nur so können wir das erreichen, was uns am meisten am Herzen liegt: „gewohnte Lebensfreude“ für unsere Mieter und Kunden.

Konfliktmanagement und Mieterbetreuung: Ihr Partner für harmonisches Wohnen



Wir wissen, dass ein harmonisches Wohnumfeld für alle Mieter von größter Bedeutung ist. Konflikte können in jeder Gemeinschaft auftreten, sei es zwischen Nachbarn oder in der Kommunikation mit der Verwaltung. Deshalb haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, effektives Konfliktmanagement und eine umfassende Mieterbetreuung anzubieten.

Unser Ansatz:

1. Proaktive Kommunikation: Wir glauben, dass offene und transparente Kommunikation der Schlüssel zur Vermeidung von Konflikten ist. Unser Team steht Ihnen jederzeit zur Verfügung, um Fragen zu klären und Anliegen zu besprechen.

2. Individuelle Lösungen: Jeder Konflikt ist einzigartig. Daher bieten wir maßgeschneiderte Lösungen an, die auf die spezifischen Bedürfnisse und Umstände der Beteiligten abgestimmt sind. Unser Ziel ist es, eine Win-Win-Situation für alle Parteien zu schaffen.

3. Feedback und Verbesserung: Wir sind stets bestrebt, unsere Dienstleistungen zu optimieren. Ihr Feedback ist uns wichtig! Teilen Sie uns Ihre Erfahrungen mit, damit wir uns für Sie kontinuierlich verbessern können.

Konflikte müssen nicht das Ende einer harmonischen Nachbarschaft bedeuten. Mit unserem professionellen Konfliktmanagement und unserer engagierten Mieterbetreuung schaffen wir ein Umfeld, in dem sich alle wohlfühlen können. Gemeinsam gestalten wir ein Zuhause, in dem Respekt und Verständnis an erster Stelle stehen!

Sie haben Fragen zum Thema Mieterbetreuung?

Unser Team ist für Sie da!

Schreiben Sie uns Ihr Anliegen, rufen Sie uns an oder vereinbaren Sie einen Termin in der Geschäftsstelle zur persönlichen Beratung. 

Unsere Telefonzeiten:

Mo-Fr: 9-12 Uhr 

Di: 14-16.30 Uhr / Do: 14-17 Uhr

 

 

Informationen und Hilfe für Mieter

Häufig gestellte Fragen

Bis zu welchem Termin muss die Mietzahlung erfolgen?

Die Mietzahlung muss bis zum dritten Werktag des laufenden Monats auf eines unserer Bankkonten erfolgen. Gerne können Sie uns auch ein SEPA-Lastschriftmandat unterschrieben an die GNSG Wohnbau mbH, Marktplatz 6, 26954 Nordenham zurücksenden. Das Formular steht Ihnen im Downloadcenter zur Verfügung. Der Mieteinzug erfolgt  automatisch von Ihrem Bankkonto und Sie müssen diesbezüglich nichts Weiteres veranlassen. 

Bekomme ich als Mieter der GNSG Wohnbau mbH für meine gemietete Wohnung eine Betriebskostenabrechnung/Heizkostenabrechnung?

Sowohl die Betriebskosten als auch die Heizkosten werden einmal im Jahr bis zum 31.12. des folgenden Jahres abgerechnet für den vergangenen Zeitraum (01.01.-31.12.). Es besteht für den Vermieter keine Pflicht aufgrund der Abgabe von Steuererklärungen des Mieters betreffend der Angabe sowohl von haushaltsnahen Dienstleistungen als auch der Angabe von Handwerkleistungen zu einem früheren Termin die Abrechnungen sowohl der Betriebskosten als auch der Heizkosten zu erstellen. 

Gibt es eine Obergrenze für die Mieterhöhung der Nettokaltmiete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete?

Der Gesetzgeber hat gemäß §558 Absatz 3 BGB die Mieterhöhung der Nettokaltmiete begrenzt auf nicht mehr als 20 % innerhalb von drei Jahren. 

In der Vergangenheit wurden Mieterhöhungen der GNSG Wohnbau mbH von bis zu zwei Prozentpunkten pro Jahr durchgeführt.

Wichtige Dokumente

Weitere Dokumente und Sprachfassungen finden Sie in unserem Downloadcenter