Informationen zur Mietanpassung zum 01.08.2026
Wieso? Weshalb? Warum?
Warum wird die Miete angepasst?
In den vergangenen Jahren sind viele Kosten deutlich gestiegen. Gleichzeitig haben wir als Wohnungsunternehmen lange versucht, diese Entwicklungen für unsere Mieter möglichst abzufedern.
In den letzten Jahren wurden daher nur sehr geringe Mieterhöhungen vorgenommen, während ein Großteil der Kostensteigerungen von uns selbst getragen wurde.
Um die Qualität unseres Wohnungsbestandes langfristig zu erhalten und eine zuverlässige Verwaltung sicherzustellen, müssen wir die Mieten nun anpassen.
Die wichtigsten Gründe zusammengefasst
Dürfen wir das?
Rechtliche Grundlage
Die Mieterhöhung erfolgt auf Grundlage des § 558 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
Danach darf die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöht werden, wenn
- die Miete seit mindestens 15 Monaten unverändert ist und
- seit der letzten Mieterhöhung mindestens ein Jahr vergangen ist.
Zusätzlich gilt die gesetzliche Kappungsgrenze:
Innerhalb von drei Jahren darf sich die Miete – ohne Modernisierungen – höchstens um 20 % erhöhen.
Kosten aus Modernisierungsmaßnahmen (§ 559 BGB) oder Betriebskostenanpassungen (§ 560 BGB) sind hierbei nicht enthalten.
Alle gesetzlichen Vorgaben werden selbstverständlich eingehalten.
Mieterhöhung = Modernisierungsanspruch?
Bedeutet eine Mieterhöhung automatisch Modernisierungen?
Nein.
Eine Anpassung der Miete erfolgt nicht automatisch im Zusammenhang mit Modernisierungen oder Wohnwertverbesserungen.
Die Miete wird an die ortsübliche Vergleichsmiete angepasst, unabhängig davon, ob aktuell Modernisierungen stattfinden.
Selbstverständlich kümmern wir uns weiterhin um:
- notwendige Reparaturen
- Instandhaltungsmaßnahmen
- die Sicherheit und Funktionsfähigkeit der Gebäude
Individuelle Modernisierungswünsche einzelner Wohnungen (z. B. neue Ausstattung, Grundrissänderungen oder zusätzliche bauliche Maßnahmen) können jedoch nicht aufgrund einer Mieterhöhung eingefordert werden.
Solche Maßnahmen werden grundsätzlich im Rahmen langfristiger Investitionsplanungen für ganze Gebäude oder Wohnanlagen entschieden.
Unser Ziel
Unser Ziel ist es, Ihnen auch in Zukunft bezahlbaren und gut gepflegten Wohnraum anbieten zu können.
Dafür ist es notwendig, die wirtschaftliche Stabilität unseres Unternehmens zu sichern und gleichzeitig weiterhin in den Wohnungsbestand zu investieren.
Wir bitten daher um Ihr Verständnis für diese notwendige Anpassung.
Fragen zur Mieterhöhung
Wenn Sie Fragen zu Ihrem individuellen Schreiben haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass es nach dem Versand der Schreiben zeitweise zu einem erhöhten Anrufaufkommen kommen kann.
Sie möchten persönlich mit uns sprechen? Kein Problem – unser Team der Mieterbetreuung ist gerne für Sie da. Buchen Sie hier einfach einen Gesprächstermin zum Thema Mieterhöhung.
Wir bitten um Verständnis, dass Gesprächstermine zum Thema Mieterhöhung aus organisatorischen Gründen nur nach vorheriger Terminbuchung möglich sind.
Sollten Sie Schwierigkeiten bei der digitalen Terminbuchung haben, können Sie selbstverständlich auch telefonisch mit unserem Team der Mieterbetreuung einen Gesprächstermin vereinbaren.